Hörgeräte Preise im Überblick

Wie setzen sich die Kosten für Ihre Hörhilfen zusammen?

Je nach Versicherung beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Kosten einer Hörgeräteversorgung.
Die Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist immer eine ohrenärztliche Verordnung.

Hier ein Beispiel anhand der AOK Sachsen:

Position Kostenübernahme

Hörgerät links

685,00 €

Hörgerät rechts

685,00 €

Stereo Abschlag

-153,00 €

Ohrpassstück rechts

33,50 €

Ohrpassstück links

33,50 €

Reparaturpauschale rechts

125,00 €

Reparaturpauschale links

125,00 €

Abzgl. gesetzlicher Zuzahlung

-20,00 €

Festbetrag

1.514,00 €

Je nach Krankenkasse und Versorgungsart können die Beträge leicht variieren.
Nachfolgend finden Sie hier eine Gesamtkostenaufstellung für die gängigsten Krankenkassen:

Krankenkasse Kostenübernahme 2 Geräte

VdeK (Barmer, DAK, TKK, HEK /HKK , KKH)

1.514,00 €

IKK Verbund und IKK Classic

1.514,00 €

BIG

1.514,00 €

BKK (je nach Krankenkasse)

1.514,00 € und 1.869,71 €

Bahn BKK

1.514,00 €

Knappschaft / LKK

1.451,00 €

Bei Sonderversorgungen wie Tinnitus-Noiser, Cros/Bicros (einseitige Taubheit) oder an Taubheit grenzende Versorgungen gelten andere Festpreise.

Sollten Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sein, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass Sie ca. 1.500 € pro Ohr (gesamt 3.000 €) für Ihre Hörgeräte erhalten. Trotzdem sollten Sie sich durch ein kurzes Telefonat mit ihrem Ansprechpartner oder durch die Einreichung eines Kostenvoranschlages absichern, welcher Betrag letztendlich erstattet wird.

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