* Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit Leistungsanspruch und Ohrenärtzlicher Verordnung. Zuzüglich der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Hörgerät.
Neue Lebensqualität. Zum Nulltarif? Wie ist das möglich?
Einmal durch die beeindruckende Entwicklung von Hörgeräten in allen Technik- und Preisklassen. Davon profitieren auch die Nulltarif-Modelle. Diese waren vor einigen Jahren nämlich noch Zuzahlungsgeräte. Damit sind auch die Einstiegsmodelle deutlich dezenter und sitzen komfortabler am Ohr als noch vor einigen Jahren. Bei unseren Nulltarif-Geräten handelt es sich um hochwertige und leistungsstarke Modelle verschiedener Hersteller
Zum anderen haben Sie die Zuschüsse der Krankenkassen erhöht und damit eine Versorgung zum Nulltarif ermöglicht. Sollte Ihr HNO-Arzt eine Hörminderung festgestellt hat und Ihnen eine Verordnung ausgestellt hat, bezuschusst Ihre Krankenkasse die Kosten einer bedarfsgerechten Versorgung. In unsere Nulltarif-Klasse bis auf die Rezeptgebühr sogar komplett.
Wir helfen Ihnen mit kompetenter Beratung zu Ihrer geförderten Hörhilfe.
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